g-wie-gesundheitsreformen

Bei den umgangssprachlich als „Gesundheitsreformen“ bezeichneten Gesetzgebungen handelt es sich um regelmäßig durchgeführte Reformen der gesetzlichen Krankenversicherung und des gesundheitlichen Versorgungssystems. Große Beschlüsse entstehen oft aus der Zusammenarbeit von Regierungs- und Oppositionsparteien. Hierbei tragen auch die Länder in gewissen Bereichen ein Mitentscheidungsrecht.

g-wie-gesundheitsreformen

Die wichtigsten Gesundheitsreformen

Die Köstendämpfung innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung zählte Mitte der 1970er zu den prioritären Zielen der Gesundheitspolitik. In dieser Phase wurden die Strukturen der GKV weitestgehend unberührt gelassen haben. Erst mit der Verabschiedung des Gesundheitsstrukturgesetzes 1992 wurde ein regulierter Wettbewerb zwischen Krankenkassen, Leistungserbringern und Versicherten gefördert. Der phasenweise Umbruch ( 2007 – 2011 ) von Versorgungs-, Finanzierungs- und Regulierungsstrukturen bestimmt bis heute die Reformpolitik im Gesundheitswesen.


2007 GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG)

Mit der Gesundheitsreform am 1. April 2007 treten einige große Veränderungen in Kraft. Zu den wichtigsten Bereichen zählen die Wirtschaftlichkeit der GKV und der Abbau von Bürokratie hin zu mehr Wettbewerb.

2009 Gesundheitsfond

2009 wird der Gesundheitsfond für einen neuen Risikostrukturausgleich der Krankenkassen gegründet. Parallel dazu tritt die Versicherungspflicht für Alle und der einheitliche Beitragssatz in Kraft. Kassen dürfen außerdem Zusatzbeiträge erheben (mit Obergrenze von 1%  des Einkommen).

2011 GKV-Finanzierungsgesetz (GKV-FinG)

2011 steigt der Einheitsbeitrag der GKV von 14,9 Prozent auf 15,5 Prozent. Der Arbeitgeberanteil wird auf 7,3% des Bruttoeinkommens festgesetzt. Die Krankenkassen können nun einkommensunabhängige Zusatzbeiträge erheben.

2012 GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG)

2012 können die Krankenkassen dank erweiterter Leistungen eine bessere Versorgung garantieren.

2015 GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG)

2015 wird der Beitragssatz erneut auf 14,6 % abgesenkt und paritätisch auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber verteilt. Zusatzbeiträge sind wieder einkommensabhängig ( durchschnittlich 0,9% ).


Veränderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Zu den wichtigsten Veränderungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zählt die Vereinheitlichung der GKV-Beiträge und die paritätische Aufteilung der Beitragssätze. Allerdings bleibt der Arbeitgeberanteil bei Beitragserhöhungen eingefroren und gesetzlich Versicherte müssen zukünftige Erhöhungen selbst tragen. Dafür ist der Wechsel in die Private Krankenversicherung bereits nach einjähriger Überschreitung der Versicherungspflichtgrenze möglich. Geringverdiener profitieren von den Möglichkeiten des Sozialausgleich. Sie bekommen Zusatzbeiträge teilweise ganz erstattet.

Veränderungen für Selbständige

Für Selbständige kann eine Krankheit den finanziellen Ruin bedeuten. Aus diesem Grund gewährleistet die Versicherungspflicht jedem Bundesbürger die finanzielle Absicherung. Zuletzt Privat Krankenversicherte haben Anspruch auf erneute Aufnahme im Basistarif. Wer zuvor nicht krankenversichert war hat die Wahl zwischen der Privaten – oder Gesetzlichen Krankenversicherung.

Gesundheitsreformen 2019

„Zum 1. Januar haben wir im Gesundheitswesen vieles konkret verbessert.“
~ Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ~

Ab diesem Jahr werden die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, die Zusatzbeiträge eingeschlossen, paritätisch getragen. Freiwillig versicherte Selbständige sind zudem mit anderen freiwillig Versicherten gleichgestellt. Damit sinken ihre Beiträge um mehr als die Hälfte. Die Krankenkassen sind außerdem verpflichtet passive Mitgliedschaften durch Verzug oder nicht bezahlte Beiträge zu beenden und somit die Anhäufung fiktiver Schulden zu stoppen.

Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – PpSG

Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz finanziert 13.000 zusätzliche Stellen in der Altenpflege. Auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf soll durch finanzierte Tariferhöhungen verbessert werden. Pflegende Angehörige erhalten leichteren Zugang zu medizinischen Leistungen für die Betroffenen. Außerdem sind in bestimmten pflegeintensiven Bereichen die Personaluntergrenzen einzuhalten.

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