Datenschutz ist nicht erst seit dem Erlass der europäischen Datenschutz-Grundverordnung in aller Munde. Schon lange raten Experten mit unseren Daten möglichst sparsam umzugehen und eine Herausgabe genau zu prüfen. Doch welche Rechte und Pflichten erwarten uns im Arbeitsalltag? Wer darf unsere Informationen speichern und weiterverarbeiten?
Was ist Datenschutz?
Die Definition von Datenschutz lässt sich nicht einheitlich festlegen. Grundsätzlich steht er aber für den Schutz von sensiblen Informationen, die für die Allgemeinheit nicht frei zugänglich sein sollen. Damit sind besonders persönliche bzw. private Daten schutzwürdig. Am 25. Mai 2018 trat die einheitliche Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft und löste dadurch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ab. Die Verordnung gilt für alle Unternehmen und Selbständigen, die mit personenbezogenen Daten arbeiten und soll vor allen Dingen die Verbraucherrrechte stärken. Eine Datennutzung ist dahingehend nur zulässig, wenn eine gesetzliche Vorschrift sie erlaubt oder eine ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person vorliegt.
Pflichten für Unternehmen
Mit der Zunahme der automatisierten Datenverarbeitung wuchsen auch die Pflichten für Unternehmen entsprechend mit der Datennutzung umzugehen. Die DSGVO setzt eine Notwendigkeit der Daten und eine sichere Aufbewahrung, so wie eine konforme Löschung voraus. Personenbezogenen Daten dürfen nur unter Einwilligung und für den Zweck der Erhebung gespeichert und verarbeitet werden. Unter bestimmte Voraussetzungen müssen Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellen, der die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben überwacht. Dazu zählen auch das Datengeheimnis und die Datensicherheit. Verstöße werden laut Verordnung mit hohen Geldbußen bestraft und können weitere juristische Konsequenzen für das Unternehmen nach sich ziehen.
Rechte für Arbeitnehmer
Arbeitnehmer haben ein Auskunftsrecht bezüglich ihrer Daten. Unternehmen müssen über Umfang, Herkunft, Zweck und Weitervermittlung der erhobenen Daten informieren. Auch das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung wird ihnen zu teil. Zusätzlich muss die Möglichkeit gegen einzelne Zwecke der Datenverarbeitung zu widersprechen gegeben sein. Außerdem gilt das Koppelungsverbot, das heißt ein erfolgreicher Vertragsabschluss darf nicht von der Zustimmung zur Datenschutzerklärung abhängen.
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[…] zum Arbeitsschutz und der rechtmäßige Umgang mit personenbezogenen Daten sind Bestandteil des […]