Fast die Hälfte aller Deutschen verzichtet auf Vorsorgeuntersuchungen und zieht einen Arzt erst bei akuten Beschwerden hinzu. Dabei sind Präventionsmaßnahmen heutzutage so relevant wie nie. Bereits seit den siebziger Jahren gehören Früherkennungen zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen und werden ab einem bestimmten Alter sogar kostenlos angeboten.
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
Besonders die Arbeits- und Leistungsfähigkeit der eigenen Mitarbeiter hängt stark von der Gesundheit ab. Deswegen sind Arbeitgeber verpflichtet bei gefährlichen Tätigkeiten eine entsprechende Vorsorge durch den Betriebsarzt durchführen zu lassen. Mit Hilfe einer Gefährdungsbeurteilung werden die relevanten Untersuchungen ermittelt und laut ArbMedVV entsprechend durchgeführt. Aber auch die freiwillige arbeitsmedizinische Vorsorge gehört mit zu den wichtigsten Aufgaben der Betriebsärzte und sollte von Arbeitnehmern regelmäßig wahrgenommen werden.
Pflichtvorsorge
Besonders bei gesundheitlichen Belastungen im Arbeitsalltag sind regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen verpflichtend. Ein Mediziner prüft inwiefern sich durch die Beschäftigung gesundheitliche Schäden entwickeln können. Dazu gehören Infektionsgefährdungen, Kälte, Hitze oder Lärm. Nimmt der Arbeitnehmer diese Untersuchung nicht wahr, darf er die Tätigkeit nicht weiter ausführen.
Angebotsvorsorge
Trotz der Freiwilligkeit der Angebotsvorsorge, ist der Arbeitgeber in der Pflicht arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen zu ermöglichen. Zum Beispiel bei häufiger Tätigkeit an einem Bildschirm, sollte die Sehkraft der Arbeitnehmer dementsprechend überprüft werden.
Wunschvorsorge
Arbeitnehmer haben die Möglichkeit proaktiv auf den Arbeitgeber zuzugehen und um Vorsorgeuntersuchungen zu bitten. Diese können auch diskret im Vorfeld mit dem Betriebsarzt besprochen werden, der der Schweigepflicht untersteht. Auch für den Arbeitgeber sollte es von Interesse sein in die Gesundheit seiner Mitarbeiter zu investieren und diese zu mehr Präventionsmaßnahmen zu motivieren.
Eignungsuntersuchung
Im Falle einer Eignungsuntersuchung entscheidet die gesundheitliche Verfassung des Arbeitnehmers über seine Einstellung und Tauglichkeit die Aufgaben seines Arbeitsplatzes aus medizinischer Sicht zu erfüllen. Festgehalten wird sie in Verordnungen oder durch die Vorschrift 1 “Grundsätze der Prävention” der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und kommt zum Beispiel bei Piloten, Berufskraftfahrern oder Feuerwehrleuten zum Einsatz.
3 Responses
[…] Maßnahmen um die Gesundheit seiner Mitarbeiter zu fördern sind sinnvoll. Rückenfreundliche Bürostühle, […]
Danke für diesen Beitrag über Vorsorgeuntersuchungen. Interessant, dass es für Arbeitnehmer auch Pflichtuntersuchungen gibt, ohne die man die Tätigkeit nicht ausüben darf. Ich war lange nicht mehr beim Arzt und informiere mich daher gerade zum Thema Vorsorge.
Dieser Beitrag zeigt gut, welche Vorsorgeuntersuchungen man durchführen lassen sollte. Es ist interessant, dass der Arbeitgeber öfter mal seine Mitarbeiter zu solchen Untersuchungen motivieren sollte. Ich frage meinen, ob er eine Untersuchung bei einem Internisten unterstützen würde.