Betriebliches Gesundheitsmanagement basiert auf verschiedenen Säulen. Neben dem Arbeitsschutz ist auch das Betriebliche Eingliederungsmanagement ( BEM ) für Arbeitgeber gesetzlich verpflichtend. Doch was genau verbirgt sich hinter diesem Begriff?

„Das BEM dient dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und ist ein Instrument, um den Folgen des demographischen Wandels wirksam zu begegnen. Gleichzeitig sichert das BEM durch frühzeitige Intervention die individuellen Chancen den Arbeitsplatz zu behalten“ ( Bundesministerium für Arbeit und Soziales )

Mit anderen Worten verpflichtet sich der Arbeitgeber allen Mitarbeitern, die im Laufe eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind Eingliederungsmaßnahmen anzubieten, um so den Erhalt des Arbeitsplatzes zu sichern und einer erneute Erkrankung vorzubeugen.

Wie sehen BEM Maßnahmen aus?

Der konkrete Ablauf von Betrieblichem Eingliederungsmanagement ist nicht festgehalten. In jedem Fall bedarf es aber der Zustimmung des Arbeitnehmers. Neben eines Vertreters des Arbeitgebers, sollten auch der Betriebsrat oder ggf. die Schwerbehindertenvertretung hinzugezogen werden. Letztendlich liegt die Bestimmung der betrieblichen Stellen aber auf Mitarbeiterseite.

Wichtig für ein erfolgreiches BEM sind eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und gute Strukturen mit regelmäßigen Evaluierungen. Auch die Zielsetzungen und detaillierte Informationen über notwendige Datenerfassungen sollten abgestimmt werden. Innerhalb der BEM Gespräche gilt es die Ursachen für Fehlzeiten und die mögliche Beteiligung der Arbeitsbedingungen an diesen zu erörtern.

Was, wenn Betriebliches Eingliederungsmanagement nicht funktioniert?

Betriebliches Eingliederungsmanagement gilt als erfolgreich, wenn die Fehlzeiten dauerhaft unter die Sechswochengrenze fallen. Sollte sich durch BEM Maßnahmen herausstellen, dass keine Möglichkeit besteht den Mitarbeiter weiter zu beschäftigen, dient das Protokoll dem Arbeitgeber als Beweismittel bei einer Kündigung aus gesundheitlichen Gründen.

BEM ist für Arbeitnehmer nicht verpflichtend.  Bei einer Ablehnung der vorgeschlagenen Maßnahmen hat eine krankheitsbedingte Kündigung allerdings mehr Erfolgschancen. Bietet wiederum der Arbeitgeber keine BEM Maßnahmen an und folgt daraufhin eine Kündigung unterliegt er in einem arbeitsrechtlichen Prozess der Beweispflicht.

 

 

 

 

 

 

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